Nutzungsbedingungen der Playworld – Spielberg Betriebs GmbH

1. Grundsätzlich

  • Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede Person, die unsere Anlage bzw Attraktionen nutzt.

  • Mit Betreten unserer Anlage anerkennt der Nutzer die Anwendbarkeit unserer Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich, diese Nutzungsbedingungen einzuhalten.

  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

 

2. Generelle Pflichten der Nutzer

  • Alle Nutzer unserer Anlage haben sich vorsichtig, umsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten, damit
    2.1.1.    niemand gefährdet wird,
    2.1.2.    Personen- und Sachschäden vermieden werden,
    2.1.3.    niemand belästigt wird,
    2.1.4.    die Anlage und die Attraktionen sauber und unbeschädigt hinterlassen werden und
    2.1.5.    alle Nutzer Freude an der Nutzung der Attraktionen haben. Auch nachfolgende Nutzer sollen die Anlage und die einzelnen Attraktionen so vorfinden, wie du diese selbst vorzufinden willst, nämlich sauber und unbeschädigt.

  • Der Nutzer darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bewusstseinsbeeinträchtigender Medikamente stehen. Die Anlage darf nur von Personen benützt werden, die physisch und geistig in der Lage sind, die jeweiligen Attraktionen zu nutzen.

  • Die Mitnahme von Speisen, Getränken und Kaugummi ist in der gesamten Anlage verboten. Im Gastronomiebereich dürfen nur Speisen und Getränke konsumiert werden, die bei uns erworben wurden. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen auf der gesamten Anlage nicht verzehrt werden.

  • In der gesamten Anlage herrscht striktes Rauchverbot.

  • Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.

  • Bitte melde uns deine Beobachtungen, wenn jemand diese Pflichten verletzt, damit wir einschreiten können.

 

3. Erste Hilfe

  • Wenn ein Unfall passiert, ersuchen wir, unser Team umgehend zu informieren, damit wir sofort die erforderlichen Maßnahmen einleiten können.

  • Unser Team ist in Erster Hilfe geschult und wird sofort alle notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten.

  • Wenn ein Unfall passiert, ersuchen wir, diese Attraktion ab Erkennbarkeit nicht zu nutzen.

4. Öffnungszeiten

  • Unsere aktuellen Öffnungszeiten sind auf unserer Website und an unseren Kassen ersichtlich.

  • Die Nutzung der Anlage und der Attraktionen ist nur während der Öffnungszeiten gestattet.

  • Vor Beginn und nach Ende der Öffnungszeiten dürfen Nutzer die Anlage nicht betreten.

  • Die Nutzer haben die Anlage so fristgerecht zu verlassen, dass diese zu Ende der Öffnungszeit verlassen haben.

5. Zutritt zu den Attraktionen

  • Der Nutzer erhält nach Vertragsabschluss und Zahlung ein Armband, das ihm den einmaligen Zutritt zu unserer Anlage ermöglicht. Das Armband ist während der Nutzung der Attraktionen sichtbar am Arm zu tragen. Es dürfen ausschließlich unsere Armbänder verwendet werden.

  • Der Nutzer darf unsere Attraktionen nur mit einem gültigen Armband betreten. Beim Betreten der Attraktionen ist das Armband vorzuweisen.

  • Das Armband ist nach dem Eintritt nicht übertragbar. Das Armband kann auch dann nicht übertragen werden, wenn der Nutzer die Attraktionen vor Ablauf der gebuchten Zeit verlässt.

  • Die Attraktionen dürfen ohne gültiges Armband nicht betreten werden. Sollte jemand die Anlage ohne gültiges Armband betreten, verrechnen wir jeweils gültigen Preis, der sofort zu bezahlen ist.

  • Der Nutzer darf die Attraktionen nur während der gebuchten Zeitdauer nutzen. Mit Ablauf der Zeitdauer hat der Nutzer die Attraktionen zu verlassen. Verlässt der Nutzer die Attraktionen vor Zeitablauf, hat er unabhängig vom Grund des Verlassens keinen Rückersatzanspruch. Verlässt der Nutzer die Attraktionen nach Ablauf der gebuchten Zeitdauer nicht, wird eine weitere Stunde verrechnet und ein neues Armband ausgehändigt.

  • Der Nutzer hat auch dann keinen Rückersatzanspruch, wenn er die oder einzelne zur Verfügung stehenden Attraktionen nicht nutzt oder einzelne Attraktionen gesperrt sind.

  • Im Ticketpreis ist die Nutzung der Attraktionen enthalten. Nicht enthalten sind die Angebote der Gastronomie, Merchandising Produkte und sonstige ausgewiesene Einrichtungen und Geräte, für die ein gesondertes Entgelt zu entrichten ist.

6. Verwendung von Original Playworld – Spielberg Socken

  • Die Attraktionen dürfen nur mit Original Playworld Sox verwendet werden, die bei uns zu kaufen sind. Diese Socken können natürlich mehrfach verwendet werden.

  • Aus Sicherheitsgründen ist es ausdrücklich untersagt, die Attraktionen barfuß, mit anderen Socken oder mit Schuhen zu nutzen.

7. Anweisungen

  • Unsere Attraktionen können gefährlich sein, wenn der Nutzer unsere Anweisungen nicht genauer einhält.

  • Daher ist es wesentlich und Voraussetzung zur Nutzung der Anlage und der Attraktionen, dass der Nutzer unsere Anweisungen genau einhält und nur entsprechend den Anweisungen nutzt.

  • Bei jeder Attraktion ist eine Bedienungsanleitung gut sichtbar angebracht. Der Nutzer hat die Bedienungsanleitung zu lesen und darf die Attraktion erst nutzen, wenn er die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden hat. Für Fragen steht unser Personal gerne zur Verfügung.

  • Der Nutzer hat die Attraktion entsprechend der Anleitung zu nutzen. Die nicht anleitungsgemäße Nutzung ist verboten.

  • Die einzelnen Geräte dürfen nur dann benutzt werden, wenn diese frei sind. Es ist ausdrücklich verboten, dass mehrere Personen dasselbe Gerät nutzen, wenn dieses nur für eine Person bestimmt ist.

  • Wir behalten uns nach eigenem Ermessen vor, dass wir zusätzliche individuelle Anweisungen erteilen, wie und auf welche Dauer die Attraktionen zu nutzen sind.

  • Jeder Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Nichteinhaltung der Anleitung dazu führen kann, dass er sich selbst oder Dritte gefährdet oder schädigt. Daher sind unsere schriftlichen und mündlichen Anweisungen genau einzuhalten.

  • Nutzer, die unsere Anweisungen nicht einhalten, haben die Anlage auf erste Aufforderung zu verlassen und keinen Anspruch auf Ersatz des bezahlten Entgeltes. Die Tickets verfallen.

  • Wir behalten uns vor, einzelne Attraktionen wegen Wartungsarbeiten oder aus sonstigen Gründen zu sperren, diese baulich zu verändern oder abzubauen oder einzelne Nutzer von der Nutzung von Attraktionen ohne Anspruch auf Ersatz des bezahlten Entgeltes auszuschließen. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Fall, diese gesperrten Attraktionen nicht zu nutzen.

  • Sollte die Räumung der Anlage aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder Notfällen erforderlich sein, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Ersatz des bezahlten Entgeltes.

  • Einzelne Attraktionen sind nur dann gefahrlos nutzbar, wenn der Nutzer ein bestimmtes Alter, eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Gewicht unter- oder überschreitet. In diesem Fall dürfen nur jene Personen die Attraktion nutzen, die die persönlichen Voraussetzungen dazu erfüllen.

8. Aufsichts- und Betreuungspflicht:

  • Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt während der gesamten Dauer der Nutzung der Anlage ausschließlich jenen aufsichtspflichtigen Personen, mit denen Minderjährige oder sonstige Personen, die einer besonderen Betreuung bedürfen, („aufsichtsbedürftige Personen“) mit dessen Willen die Anlage besuchen. Wir empfehlen, dass eine aufsichtspflichtige Person nicht mehr als 10 aufsichtsbedürftige Personen in der Anlage betreut und beaufsichtigt. Aufsichtspflichtige Personen haben die gebotene Sorgfalt anzuwenden, damit die Unversehrtheit der aufsichtsbedürftigen Personen sichergestellt ist. Jedes mögliche Risiko ist auszuschalten. Aufsichtspflichtige Personen haften bei Verletzung ihrer Pflichten.

  • Die aufsichtspflichtige Person muss in der Lage sein, ihren Aufsichtspflichten jederzeit nachzukommen.

  • Ab Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen Minderjährige die Hallen auch ohne betreuungspflichtige Person betreten, allerdings muss eine Haftungsausschlusserklärung mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Erziehungsberechtigte haben diese Personen entsprechend zu instruieren, damit sie sich sorgfaltsgemäß verhalten

  • Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen mündige Minderjährige die Halle auch ohne betreuungspflichte Personen betreten und die Attraktionen auf eigene Haftung nutzen. Erziehungsberechtigte haben diese Personen entsprechend zu instruieren, damit sie sich sorgfaltsgemäß verhalten.

  • Sämtliche Nutzer und deren Erziehungsberechtigte nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass uns keine Aufsichts- oder Betreuungspflicht trifft und wir diese nicht wahrnehmen. Das gilt auch dann, wenn unser Personal gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen Anweisungen erteilt oder ihnen Aufmerksamkeit widmet.

9. Verbot der Mitnahme von Gegenständen

  • Die Attraktionen dürfen nur ohne Schmuckgegenstände, Piercings, etc. genutzt werden. Handys, Gürtel, Geldbörsen, Kameras, Schlüsselbünde Feuerzeuge, Messer und sonstige druckausübende oder spitze Gegenstände etc. dürfen nicht mitgenommen werden. Hosen- und sonstige Taschen der Kleidungsstücke sind zu leeren.

  • Wir empfehlen, Wertsachen nicht in die Anlage mitzunehmen.

  • Im Vorbereich werden nach Verfügbarkeit kostenlose Kästchen zur Verfügung gestellt, in denen Wertsachen aufbewahrt werden können.

  • Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen aufgrund von Unachtsamkeit, Diebstahl, oder aus sonstigen Gründen.

10. Zurückgelassene Gegenstände

  • Wir bewahren vergessene oder zurückgelassene Gegenstände auf Dauer von 12 Monaten auf. Mit Ausnahme von verderblichen Fundstücken, welche direkt entsorgt werden.

  • Danach entsorgen wir diese und sind nicht verpflichtet, diese Gegenstände länger aufzubewahren. Wir sind nicht verpflichtet, zurückgelassene Gegenstände dem Eigentümer zu übermitteln, wenn die Person des Eigentümers identifizierbar ist.

11. Haftung

  • Die Nutzung der Anlage und der Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften ausschließlich im gesetzlich zwingenden und nicht ausschließbaren Umfang.

  • Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass mit der Nutzung der Anlage und der Attraktionen ein in der Natur der Sache liegendes Risiko verbunden ist, das der Nutzer hiermit akzeptiert und selbst trägt. Der Nutzer verpflichtet sich, die Anlage und die Attraktionen sorgfältig zu nutzen und im eigenen Interesse ein Risiko nach Möglichkeit auszuschalten.

  • Dem Nutzer ist bewusst, dass sich eine Gefahr auch dadurch verwirklichen kann, dass anderen Nutzer die Anlage und die Attraktionen nicht sorgfältig verwenden und davon Gefahren ausgehen, die zu einem Personen- oder Sachschaden führen können, für die wir nicht haften. Dafür trifft uns keine Haftung.

  • Für Sachschäden haften wir nur bei vorsätzlichen oder grob schuldhaften Verhalten, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit.

  • Wir haften auch nicht für Ereignisse höherer Gewalt bzw deren Folgen, die die Erbringung der vereinbarten Leistungen verhindern, verzögern oder erheblich erschweren. Als höhere Gewalt gelten alle von unserem Willen und Einfluss nicht zu beeinflussenden Umstände wie Naturkatastrophen, Streik oder sonstige Umstände, die nach Vertragsabschluss eintreten.

  • Allfällige Schäden sind uns umgehend, spätestens bei Verlassen der Anlage bei sonstigem Anspruchsverlust zu melden.

12. Erfüllungsort

  • Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Anlage errichtet ist.

13. Datenschutz

  • Wir benötigen personenbezogene Daten der Nutzer zum Vertragsabschluss und zur Erfüllung des Vertrages mit dem Nutzer. Wir erhalten dazu sämtliche einschlägigen Bestimmungen ein.

  • Wir geben personenbezogenen Daten innerhalb des internen Systems, zur Abrechnung bzw zur Zahlung und an externe EDV-Dienstleister weiter.

  • Wir sind berechtigt, Nutzer über aktuelle Angebote über Newsletter und ähnliche Informationskanäle zu informieren, sofern Sie uns dazu ihre Zustimmung erteilt haben.

14. Nutzung von Foto- und Videoaufzeichnungen

  • Aus Sicherheitsgründen nützen wir Foto- und Videoaufzeichnungen zur Sicherheit der Nutzer. Wir verwerten diese Foto- und Videoaufzeichnungen erforderlichenfalls, um einen Unfallhergang oder sonstige relevante Sachverhalte rekonstruieren zu können und um Beweismittel für allfällige Verfahren zu haben.

  • Wir verwerten die Ergebnisse der Foto- und Videoaufzeichnungen, um diese Geschädigten, Versicherungen, Strafverfolgungsbehörden Gerichten, Rechtsanwälten etc. übergeben zu können.

  • Nutzer haben keinen Anspruch auf Durchführung von Foto- und Videoaufzeichnungen oder auf die Herausgabe von Foto- und Videomaterial.

  • Die Foto- und Videoaufzeichnungen werden nach 72 Stunden vernichtet, sofern diese nicht für die genannten Zwecke benötigt werden.